Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Übergangs- und Inkrafttretensbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 45/2018

(1) Art. II des Bildungsreform-Anpassungsgesetzes 2018 – Sammelgesetz, LGBl.Nr. 45/2018, tritt – soweit Abs. 2 nichts anderes bestimmt – am 1. September 2018 in Kraft.

(2)  in der Fassung LGBl.Nr. 45/2018 tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft; die , 5 Abs. 4, 7 Abs. 2, 8 Abs. 2, 9 Abs. 2, 10 Abs. 2, 11 Abs. 2, 13 Abs. 8, 15 Abs. 2, 17 Abs. 7 sowie 24 jeweils in der Fassung LGBl.Nr. 45/2018 treten am 1. Jänner 2019 in Kraft; in der Fassung LGBl.Nr. 45/2018 tritt am 1. September 2020 in Kraft.

(3) Zur stufenweisen Einführung der Deutschförderklassen und Deutschförderkurse ist im Schuljahr 2018/19 mit den Abweichungen anzuwenden, dass alle wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler aufgenommene Schüler gemäß in Deutschförderklassen zu unterrichten sind und die Feststellung der Kenntnisse der Unterrichtssprache durch den Schulleiter zu erfolgen hat.

*) Fassung LGBl.Nr. 39/2009, 64/2012, 5/2014, 60/2014, 76/2016, 81/2017, 45/2018