Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anträge

. (1) Anträge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind beim Bundesamt für Ernährungssicherheit schriftlich einzureichen.

(2) Der Antragsteller muss in einem Mitgliedstaat einen Sitz oder eine Niederlassung haben.