Anträge
. (1) Anträge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind beim Bundesamt für Ernährungssicherheit schriftlich einzureichen.
(2) Der Antragsteller muss in einem Mitgliedstaat einen Sitz oder eine Niederlassung haben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anträge
. (1) Anträge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind beim Bundesamt für Ernährungssicherheit schriftlich einzureichen.
(2) Der Antragsteller muss in einem Mitgliedstaat einen Sitz oder eine Niederlassung haben.