Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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TEIL V – UNTERSTÜTZENDE BESTANDTEILE

– Globaler Aktionsplan

In Anerkennung der Tatsache, dass der fortgeschriebene Globale Aktionsplan für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft wichtig für diesen Vertrag ist, sollten die Vertragsparteien seine wirksame Umsetzung fördern. Dies erfolgt durch nationale Maßnahmen und gegebenenfalls durch internationale Zusammenarbeit, um u.a. einen einheitlichen Rahmen für die Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten, den Technologietransfer und Informationsaustausch im Hinblick auf zur Verfügung zu stellen.