Die von der Stammgemeinde Siegendorf im Burgenland geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Siegendorf weiterzuführen.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 5/1992
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 64a des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, in der Fassung BGBl. Nr. 350/1991 wird verordnet:
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
