Die vom 6. Mai 1898 bis 31. Dezember 1938 vom Staatlichen Matrikelbezirk Edelstal und vom 1. Jänner 1946 bis 31. Dezember 1970 vom Standesamt Edelstal geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Edelstal, die übrigen von der Stammgemeinde Kittsee geführten Personenstandsbücher von der Gemeinde Kittsee weiterzuführen.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 4/1992
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 64a des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, in der Fassung BGBl. Nr. 350/1991 wird verordnet:
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
