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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 49/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13c des Pensionsgesetzes 1965, LGBl. Nr. 11/1995, wird verordnet:

Die Höhe des Pensionssicherungsbeitrages wird mit 1,5 % festgesetzt.

(1) Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung LGBl. Nr. 2/1996 außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.