Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verhältnis der im Betrieb beschäftigten jugendlichen Arbeitnehmer zu den Mitgliedern der Organe der Jugendvertretung

. Die jugendlichen Arbeitnehmer des Betriebes können Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen bei jedem Mitglied des zuständigen Organs der Jugendvertretung () vorbringen.