Verhältnis der im Betrieb beschäftigten jugendlichen Arbeitnehmer zu den Mitgliedern der Organe der Jugendvertretung
. Die jugendlichen Arbeitnehmer des Betriebes können Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen bei jedem Mitglied des zuständigen Organs der Jugendvertretung () vorbringen.
