Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anspruch auf Erteilung eines europäischen Patentes

. Für Verfahren im Sinn des Art. 1 des Anerkennungsprotokolls, BGBl. Nr. 350/1979, ist in Österreich die Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes zuständig.