Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. a, bis 14f samt Überschriften und in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 51/2023 treten mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht in Kraft. in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 51/2023 tritt mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente außer Kraft; zugleich tritt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 51/2023 in Kraft.