Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorsitz

Der/Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung der im genannten Aufgaben. Sie/Er vertritt den Fonds nach außen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 66/2016