Vorsitz
Der/Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung der im genannten Aufgaben. Sie/Er vertritt den Fonds nach außen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 66/2016
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Vorsitz
Der/Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung der im genannten Aufgaben. Sie/Er vertritt den Fonds nach außen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 66/2016