Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Errichtung, Aufgabe und Organe des Patienten-Entschädigungsfonds

Für die Verwaltung und Zuerkennung der nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes von den Trägern der Krankenanstalten eingehobenen Patientenentschädigungsmittel wird ein Patienten-Entschädigungsfonds mit Rechtspersönlichkeit (im Folgenden Fonds genannt) eingerichtet, dessen Geschäftsstelle das Amt der Steiermärkischen Landesregierung ist. Organe des Patienten-Entschädigungsfonds sind die Patienten-Entschädigungskommission und die/der Vorsitzende.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 146/2006, LGBl. Nr. 56/2012