*) Strafbestimmung
Wer die Verschwiegenheitspflicht gemäß und 2 verletzt, begeht eine Übertretung und ist von der Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldstrafe bis zu 2.500 Euro zu bestrafen.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Strafbestimmung
Wer die Verschwiegenheitspflicht gemäß und 2 verletzt, begeht eine Übertretung und ist von der Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldstrafe bis zu 2.500 Euro zu bestrafen.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013