III. VERFAHREN
A. Erteilung von Patenten
Patentanmeldung
. (1) Die Anmeldung einer Erfindung zur Erlangung eines Patentes hat beim Patentamt schriftlich zu erfolgen.
(2) Als Tag der Anmeldung gilt der Tag des Einlangens der Anmeldung beim Patentamt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
III. VERFAHREN
A. Erteilung von Patenten
Patentanmeldung
. (1) Die Anmeldung einer Erfindung zur Erlangung eines Patentes hat beim Patentamt schriftlich zu erfolgen.
(2) Als Tag der Anmeldung gilt der Tag des Einlangens der Anmeldung beim Patentamt.