Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Bindung des Patentinhabers an die Rechtsvorschriften

. Ein Patent entbindet nicht von der Einhaltung der Rechtsvorschriften.

(BGBl. Nr. 78/1969, Art. I Z. 5)