Bindung des Patentinhabers an die Rechtsvorschriften
. Ein Patent entbindet nicht von der Einhaltung der Rechtsvorschriften.
(BGBl. Nr. 78/1969, Art. I Z. 5)
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenBindung des Patentinhabers an die Rechtsvorschriften
. Ein Patent entbindet nicht von der Einhaltung der Rechtsvorschriften.
(BGBl. Nr. 78/1969, Art. I Z. 5)