Die Anwendung dieses Abkommens kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorübergehend ausgesetzt werden. Die Aussetzung ist der anderen Regierung unverzüglich auf diplomatischem Wege mitzuteilen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Anwendung dieses Abkommens kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorübergehend ausgesetzt werden. Die Aussetzung ist der anderen Regierung unverzüglich auf diplomatischem Wege mitzuteilen.