Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Dieses Abkommen wird für zunächst zehn Jahre geschlossen; danach verlängert es sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern es nicht von einer der beiden Vertragsparteien sechs Monate vor Ende der Laufzeit durch schriftliche Notifizierung an die andere Vertragspartei gekündigt wird.