Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Elektronische Kommunikation und Postdienste

Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse erweitern und verstärken die Vertragsparteien die Zusammenarbeit in folgenden Bereichen:

- Ausarbeitung politischer Leitlinien für die Entwicklung des Sektors elektronische Kommunikation und Postdienste,

- Entwicklung von Grundsätzen einer Tarifpolitik und des Marketings für den Sektor elektronische Kommunikation und Postdienste,

- Transfer von Technologie und Know-how, insbesondere über europäische Normen und Kennzeichnungssysteme,

- Förderung der Entwicklung von Projekten im Bereich elektronische Kommunikation und Postdienste und Investitionsförderung,

- Erhöhung der Effizienz und der Qualität der elektronischen Kommunikationsdienste und Postdienste, unter anderem durch Liberalisierung von Teilsektoren,

- fortgeschrittene Anwendung der elektronischen Kommunikation, insbesondere im Bereich des elektronischen Zahlungsverkehrs,

- Verwaltung und Optimierung der elektronischen Kommunikationsnetze,

- Schaffung einer angemessenen Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von elektronischen Kommunikationsdiensten und Postdiensten und für die Nutzung des Hochfrequenzspektrums,

- Ausbildung im Betreiben von elektronischen Kommunikationsdiensten und Postdiensten unter Marktbedingungen.