Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Öffentliches Beschaffungswesen

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um Bedingungen für die offene und wettbewerbliche Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, insbesondere im Wege der Ausschreibung, zu entwickeln.