Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Handel mit Kernmaterial unterliegt dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atom-gemeinschaft. Gegebenenfalls ist über den Handel mit Kernmaterial ein gesondertes Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Republik Tadschikistan zu schließen.