[Marken: Eintragung ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit des Erzeugnisse]
Die Beschaffenheit des Erzeugnisses, auf dem die Fabrik- oder Handelsmarke angebracht werden soll, darf keinesfalls die Eintragung der Marke hindern.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
[Marken: Eintragung ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit des Erzeugnisse]
Die Beschaffenheit des Erzeugnisses, auf dem die Fabrik- oder Handelsmarke angebracht werden soll, darf keinesfalls die Eintragung der Marke hindern.