Artikel 6sexies
[Marken: Dienstleistungsmarken]
Die Verbandsländer verpflichten sich, die Dienstleistungsmarken zu schützen. Sie sind nicht gehalten, die Eintragung dieser Marken vorzusehen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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[Marken: Dienstleistungsmarken]
Die Verbandsländer verpflichten sich, die Dienstleistungsmarken zu schützen. Sie sind nicht gehalten, die Eintragung dieser Marken vorzusehen.