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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 301/1936

Die Regierung Seiner Britischen Majestät im Commonwealth von Australien hat dem schweizerischen Bundesrat den Beitritt des Gebietes der Insel Norfolk und des Mandatsgebietes Nauru zum Pariser Unionsvertrage vom 20. März 1883 zum Schutze des gewerblichen Eigentums, revidiert in Brüssel am 14. Dezember 1900, in Washington am 2. Juni 1911 und im Haag am 6. November 1925 (B. G. Bl. Nr. 114/1928), angezeigt.

Dieser Beitritt ist mit 29. Juli 1936 wirksam geworden.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 301/1936 · Stammfassung

Fassungen ab: 02.09.1936

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

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