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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 22/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 5 Abs. 7 Steiermärkisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, LGBl. Nr. 22/2000, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 19/2019, wird verordnet:

Grundlagendokumente

Die pädagogischen Grundlagendokumente für Kinderbetreuungseinrichtungen werden wie folgt festgelegt:

Grundlagendokument

Anwendungsbereich/Zielgruppe

Anlage 1

Bundesländerübergreifender

Bildungsrahmenplan

  1. Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich aller Kinder

  2. Tagesmütter/-väter hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt

Anlage 2

Leitfaden zur sprachlichen Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Volksschule

  1. Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt

  2. Tagesmütter/-väter hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt

Anlage 3

Modul für Fünfjährige

  1. Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt

Anlage 4

Werte- und Orientierungsleitfaden

  1. Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich aller Kinder bis zum Schuleintritt

  2. Tagesmütter/-väter hinsichtlich aller Kinder bis zum Schuleintritt

Anlage 5

Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern

  1. Tagesmütter/-väter hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 15. März 2019, in Kraft.

Anlage 1 – Bundesländerübergreifender Bildungsrahmenplan

(Anm.: der Bildungsrahmenplan ist als PDF dokumentiert)

Anlage 2 - Leitfaden zur sprachlichen Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Volksschule

(Anm.: der Leitfaden ist als PDF dokuentiert)

Anlage 3 - Modul für Fünfjährige

(Anm.: das Modul ist als PDF dokumentiert)

Anlage 4 - Werte- und Orientierungsleitfaden

(Anm.: der Leitfaden ist als PDF dokumentiert)

Anlage 5 - Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern

(Anm.: der Leitfaden ist als PDF dokumentiert)

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.