Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anlage I

Erster Bericht über den Verdacht schwerwiegender Zwischenfälle oder schwerwiegender unerwünschter Reaktionen

1. Berichterstattender Mitgliedstaat

2. Berichtsnummer: Land (ISO)/nationale Nummer

3. Kontaktdaten der berichterstattenden Stelle (zuständige Behörde oder bevollmächtigte Stelle im berichterstattenden Mitgliedstaat): Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Faxnummer

4. Berichterstattende/Berichterstattendes Entnahmeeinheit/Transplantationszentrum

5. Kontaktdaten der koordinierenden Stelle/Kontaktperson (Transplantationszentrum im berichterstattenden Mitgliedstaat): Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Faxnummer

6. Datum und Uhrzeit des Berichts (JJJJ/MM/TT hh/mm)

7. Ursprungsmitgliedstaat

8. Nationale Spenderidentifikationsnummer gemäß

9. alle Bestimmungsmitgliedstaaten (sofern bekannt)

10. nationale Empfängeridentifikationsnummer(n) gemäß

11. Datum und Uhrzeit des Eintretens des schwerwiegenden Zwischenfalls oder der unerwünschten Reaktion (JJJJ/MM/TT hh/mm)

12. Datum und Uhrzeit der Feststellung des schwerwiegenden Zwischenfalls oder der schwerwiegenden unerwünschten Reaktion (JJJJ/MM/TT hh/mm)

13. Beschreibung des schwerwiegenden Zwischenfalls oder der schwerwiegenden unerwünschten Reaktion

14. tatsächliche/vorgeschlagene Sofortmaßnahmen