Einmalmaßnahmen
Insoweit die Organe der Europäischen Union bei der Ermittlung des Nettoausgabenpfads einmalige und andere befristete Maßnahmen berücksichtigen, werden diese bei der Ermittlung des strukturellen Defizits des Bundes () berücksichtigt und werden die als Maastricht-Salden vereinbarten Haushaltsziele ( und ) um diese Einmalmaßnahmen bereinigt.
