Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgaben- und Gerichtsgebührenbefreiung

. Sämtliche mit der Errichtung und mit der Vermögensübertragung nach verbundenen Vorgänge und Kapitalerhöhungen aus dem Differenzbetrag gemäß sind von allen durch Bundesgesetz geregelten Abgaben befreit; sie gelten nicht als steuerbare Umsätze im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 223.