Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit der Errichtung und dem Betrieb eines Datenspeichersystems betraut, mit dem die Österreichische Nationalbibliothek ein elektronisches Archiv zur Sammlung österreichischer Websites zum Zwecke der Dokumentation für die Zukunft betreiben wird.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 239/2008
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 239/2008 · Stammfassungkundgemacht am 03.07.2008
Fassungen ab: 04.07.2008
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
Österreichische Nationalbibliothek-Archiv-Verordnung
BGBl. II Nr. 239/2008 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
