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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 63/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl.  Nr. 757/1996, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003, wird verordnet:

Die BRZ GmbH wird betraut mit Wartung und Betrieb des Treasury SW Serversystems der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, das im Zusammenhang mit der Umstellung der Zahlungsabwicklung in der Kassenverwaltung von manueller Abwicklung auf automatisierte Erstellung der SWIFT Nachrichten eingerichtet und betrieben wird. Hinsichtlich dieser von der BRZ GmbH zu erbringenden Leistungen besteht Betriebspflicht.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 63/2010 · Stammfassung

Fassungen ab: 25.02.2010

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. II Nr. 63/2010

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