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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 202/1932

Gemäß Artikel 15a des im Bundesgesetzblatt unter Nr. 45 aus 1932 kundgemachten österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens vom 31. März 1931 ist Seine Majestät der König von Großbritannien, Irland und der britischen überseeischen Länder, Kaiser von Indien, mit Erklärung des britischen Gesandten in Wien vom 25. Juni 1932 diesem Abkommen für Neuseeland beigetreten.

Die Erweiterung des Geltungsbereiches tritt gemäß Artikel 15a des Abkommens mit 25. Juli 1932 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 202/1932 · Stammfassung

Fassungen ab: 28.07.1932

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

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