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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. III Nr. 29/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:

Die Republik Österreich und die Republik Zypern haben einvernehmlich festgestellt, dass das österreichisch-britische Rechtshilfeabkommen vom 31. März 1931 (BGBl. Nr. 45/1932) im Verhältnis zwischen ihren beiden Staaten durch den mit dem In-Kraft-Treten des EU-Beitrittsvertrags 2003 erfolgten Beitritt der Republik Zypern zur Europäischen Union gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge als beendet gilt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. III Nr. 29/2007 · Stammfassungkundgemacht am 20.03.2007

Fassungen ab: 21.03.2007

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Beendigung des österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens vom 31. März 1931 im Verhältnis zu Zypern

BGBl. III Nr. 29/2007

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.