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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 347/1935

Gemäß Artikel 15, lit. a, des im Bundesgesetzblatt unter Nr. 45 aus 1932 kundgemachten Österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens vom 31. März 1931 ist Seine Majestät der König von Großbritannien, Irland und der britischen überseeischen Länder, Kaiser von Indien, mit Erklärung des britischen Gesandten in Wien am 1. Juli 1935 diesem Abkommen für Kanada beigetreten.

Dieser Beitritt tritt gemäß Artikel 15, lit. a, des Abkommens mit 1. August 1935 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 347/1935 · Stammfassung

Fassungen ab: 09.09.1935

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

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