Inhalt der Vertragsurkunden
. In den Vertragsurkunden gemäß den und 13 sind insbesondere folgende Angaben aufzunehmen:
1. Anlagenbezeichnung und Anlagenbetreiber;
2. Rechnungsdaten;
3. die zum Einsatz gelangenden Energieträger;
4. die Engpassleistung und der allfällige Eigenversorgungsanteil;
5. die genaue Bezeichnung des Zählpunktes;
6. bei Photovoltaikanlagen die Art der Anbringung;
7. das Datum der Antragstellung.
Die Angaben sind auch in das gemäß von der Ökostromabwicklungsstelle geführte Ökostromanlagenregister aufzunehmen.
