Anlage 1
Abfälle mit hohem biogenen Anteil gemäß
Abfälle mit hohem biogenen Anteil sind die nachfolgend in Tabelle 1 und (mit den angegebenen Einschränkungen) in Tabelle 2 angeführten Abfallarten, definiert durch die zugeordnete fünfstellige Schlüssel-Nummer und gegebenenfalls durch die zusätzliche zweistellige Spezifizierung gemäß Anlage 5 der Abfallverzeichnisverordnung. Teilmengen von Abfallarten, die nicht in den Tabellen 1 und 2 angeführt sind, gelten nicht als Abfälle mit hohem biogenen Anteil oder als Biomasse.
Tabelle 1: Abfälle mit hohem biogenen Anteil
Schlüssel-Nummer und Spezifizierung Abfallbezeichnung und Spezifizierung 12 Abfälle pflanzlicher und tierischer Fetterzeugnisse 123 Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Fette und Wachse 12301 Wachse 125 Emulsionen und Gemische mit pflanzlichen und tierischen Fettprodukten 12501 Inhalt von Fettabscheidern 12503 Öl-, Fett- und Wachsemulsionen 17 Holzabfälle 171 Holzabfälle aus der Be- und Verarbeitung 17104 Holzschleifstäube und -schlämme 17104 01 Holzschleifstäube und -schlämme – (aus) behandeltes(m) Holz 17104 02 Holzschleifstäube und -schlämme – (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz 17104 03 Holzschleifstäube und -schlämme – (aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei 17114 Staub und Schlamm aus der Spanplattenherstellung 17115 Spanplattenabfälle 172 Holzabfälle aus der Anwendung 17202 Bau- und Abbruchholz 1) 17202 01 Bau- und Abbruchholz – (aus) behandeltes(m) Holz 1) 17202 02 Bau- und Abbruchholz – (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz 17202 03 Bau- und Abbruchholz – (aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei 17207 Eisenbahnschwellen 17209 Holz (zB Pfähle und Masten), teerölimprägniert 17209 88 Holz (zB Pfähle und Masten), teerölimprägniert – ausgestuft 18 Zellulose-, Papier- und Pappeabfälle 184 Abfälle aus der Zelluloseverarbeitung 18401 Rückstände aus der Papiergewinnung (Spuckstoffe) ohne Altpapieraufbereitung 187 Papier- und Pappeabfälle 18702 Papier und Pappe, beschichtet 19 Andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tierischer und pflanzlicher Produkte 199 Andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tierischer und pflanzlicher Produkte 19909 Sudkesselrückstände (Seifenherstellung) 94 Abfälle aus der Wasseraufbereitung, Abwasserbehandlung und Gewässernutzung 947 Rückstände aus der Kanalisation und Abwasserbehandlung (ausgenommen Schlämme) 94705 Inhalte aus Fettfängen 949 Abfälle aus der Gewässernutzung 94902 Rechengut aus Rechenanlagen von Kraftwerken
1) Ohne salzimprägnierte Hölzer [Anmerkung: salzimprägnierte Hölzer können einen hohen Eintrag von Schwermetallen bedingen (Bleiweiß, CFA-Salze usw.), der bei der thermischen Behandlung nicht zerstört wird].
Anmerkungen zu Tabelle 1:
Der Feststoffgehalt der oben angeführten Abfälle besteht überwiegend (über 90%) aus organischem Kohlenstoff. Dabei lassen sich drei Gruppen von Abfällen unterscheiden:
Gruppe 1:
Die folgenden Abfälle leiten sich direkt oder indirekt (in Form von Zellulose oder Lignin) von Holz, welches den ältesten Biobrennstoff darstellt, ab:
17104 (gegebenenfalls mit Spezifizierung), 17114, 17115, 17202 (gegebenenfalls mit Spezifizierung), 17207, 17209 (gegebenenfalls mit Spezifizierung), 18401, 94902
Der Feststoffanteil dieser Abfälle besteht zum überwiegenden Anteil aus organisch gebundenem Kohlenstoff biologischen Ursprungs (in Form von Zellulose und Lignin). Der Heizwert der Trockensubstanz liegt dabei in der Größenordnung von 20 MJ/kg.
Gruppe 2:
Die nachfolgenden Abfälle leiten sich im Wesentlichen aus tierischen und pflanzlichen Fetten ab. Der Kohlenstoffanteil ist biologischen Ursprungs und liegt im Wesentlichen in Form von Glyceriden und Fettsäuren vor. Der Heizwert der organischen Substanz liegt damit sehr hoch (Größenordnung von 30 MJ/kg).
12301, 12501, 12503, 19909, 94705
Gruppe 3:
Die nachstehenden Abfälle stellen einen Verbund zwischen Abfällen der Gruppe 1 und synthetischen Polymeren (PE usw.) bzw. Metallen (Al) dar. Der spezifische Heizwert der nicht biologischen Anteile liegt zwar höher, als jener der biologischen Anteile, dennoch überwiegt der Heizwert der biologischen Anteile in der Mischung zu wesentlich mehr als 50% (der Heizwert von PE liegt zwar etwa doppelt so hoch wie jener von Papier, doch liegt der Kunststoffanteil in der Regel unter 25%).
18702
Tabelle 2: Abfälle mit hohem biogenen Anteil, soweit eine biologische Verwertung nicht möglich oder vorzuziehen ist
Schlüssel-Nummer und Spezifizierung | Abfallbezeichnung und Spezifizierung |
11 | Nahrungs- und Genussmittelabfälle |
111 | Abfälle aus der Nahrungsmittelproduktion |
11102 | überlagerte Lebensmittel |
11103 | Spelzen, Spelzen- und Getreidestaub |
11104 | Würzmittelrückstände |
11110 | Melasse |
11111 | Teig |
11112 | Rübenschnitzel, Rübenschwänze |
114 | Abfälle aus der Genussmittelproduktion |
11401 | überlagerte Genussmittel |
11402 | Tabakstaub, Tabakgrus, Tabakrippen |
11404 | Malztreber, Malzkeime, Malzstaub |
11405 | Hopfentreber |
11406 | Ausputz- und Schwimmgerste |
11415 | Trester |
11416 | Fabrikationsrückstände von Kaffee (zB Röstgut und Extraktionsrückstände) |
11417 | Fabrikationsrückstände von Tee |
11418 | Fabrikationsrückstände von Kakao |
11419 | Hefe und hefeähnliche Rückstände |
11423 | Rückstände und Abfälle aus der Fruchtsaftproduktion |
117 | Abfälle aus der Futtermittelproduktion |
11701 | Futtermittel |
11702 | überlagerte Futtermittel |
12 | Abfälle pflanzlicher und tierischer Fetterzeugnisse |
121 | Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Öle |
12101 | Ölsaatenrückstände |
12102 | verdorbene Pflanzenöle |
123 | Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Fette und Wachse |
12302 | Fette (zB Frittieröle) |
127 | Schlämme aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Fette |
12702 | Schlamm aus der Speisefettproduktion |
12703 | Schlamm aus der Speiseölproduktion |
12704 | Zentrifugenschlamm |
129 | Raffinationsrückstände aus der Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Fette |
12901 | Bleicherde, ölhaltig |
17 | Holzabfälle |
171 | Holzabfälle aus der Be- und Verarbeitung |
17101 | Rinde |
17102 | Schwarten, Spreißel aus naturbelassenem, sauberem, unbeschichtetem Holz |
17103 | Sägemehl und Sägespäne aus naturbelassenem, sauberem, unbeschichtetem Holz |
172 | Holzabfälle aus der Anwendung |
17201 | Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt |
17201 01 | Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt – (aus) behandeltes(m) Holz |
17201 02 | Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt – (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz |
17201 03 | Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt – (aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei |
17203 | Holzwolle, nicht verunreinigt |
18 | Zellulose-, Papier- und Pappeabfälle |
181 | Abfälle aus der Zellstoffherstellung |
18101 | Rückstände aus der Zellstoffherstellung (Spuckstoffe und Äste) |
19 | andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tierischer und pflanzlicher Produkte |
199 | andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tierischer und pflanzlicher Produkte |
19901 | Stärkeschlamm |
19903 | Gelatineabfälle |
19904 | Rückstände aus der Kartoffelstärkeproduktion |
19905 | Rückstände aus der Maisstärkeproduktion |
19906 | Rückstände aus der Reisstärkeproduktion |
19911 | Darmabfälle aus der Verarbeitung |
53 | Abfälle von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie von pharmazeutischen Erzeugnissen und Desinfektionsmitteln |
535 | Abfälle von Arzneimittelerzeugnissen |
53504 | Trester von Heilpflanzen |
91 | Feste Siedlungsabfälle einschließlich ähnlicher Gewerbeabfälle |
916 | Marktabfälle |
91601 | Viktualienmarkt-Abfälle |
917 | Grünabfälle |
91701 | Garten- und Parkabfälle sowie sonstige biogene Abfälle, die nicht den Anforderungen der Kompostverordnung idgF entsprechen |
94 | Abfälle aus Wasseraufbereitung, Abwasserbehandlung und Gewässernutzung |
949 | Abfälle aus der Gewässernutzung |
94901 | Rückstände aus der Gewässerreinigung (Bachabkehr-, Abmäh- und Abfischgut) |
Anmerkungen zu Tabelle 2:
Die in der Tabelle 2 genannten Abfälle sind biologischen Ursprungs (tierische und pflanzliche Produkte) und enthalten in der Festsubstanz im Wesentlichen Kohlenwasserstoffverbindungen; sie lassen sich wieder in drei Gruppen teilen:
Gruppe 1:
„Natives“ biologisches Material, dh. Pflanzen, Pflanzenteile (inklusive Extraktionsrückstände) und tierische Gewebe in ihrer natürlichen Zusammensetzung. Der Feststoffanteil besteht überwiegend aus biologisch fixiertem Kohlenstoff in Form von Zellulose/Lignin (Zellwand, Speicherkörper), Protein und Glyceriden (Zellmembran, Speicherkörper). Ein „antropogener“ Anteil ist gering (allenfalls als Verunreinigung aus der Sammlung).
11103, 11104, 11112, 11402, 11404, 11405, 11406, 11415, 11416, 11417, 11418, 11419,11423, 12101, 12102, 12302, 17101, 17102, 17103, 17201 (gegebenenfalls mit Spezifizierung), 17203, 18101, 19901, 19903, 19904, 19905, 19906, 19911, 53504, 91601, 91701, 94901
Gruppe 2:
Zu Nahrungsmittel verarbeitete pflanzliche und tierische Stoffe: Der Feststoffanteil dieser Abfälle ist überwiegend biologischen Ursprungs mit geringen Anteilen (anorganischer) Füllstoffe und allenfalls Verpackungsresten.
11102, 11110, 11111, 11401, 11701, 11702, 12702, 12703, 12704
Gruppe 3:
Verarbeitungsrückstände mit einem erhöhten anorganischen Anteil, deren organischer Anteil aber zur Gänze biogenen Ursprungs ist.
12901
