Die in der Anlage, welche einen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellten Teile der Stadtgemeinde Weiz werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Die in der Anlage, welche einen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellten Teile der Stadtgemeinde Weiz werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.