Die in der Anlage, welche einen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellten Teile der Marktgemeinde Vordernberg werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 77/1982
Änderung
LGBl. Nr. 28/2002
LGBl. Nr. 62/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:
Anlage 1
(Anm.: Der Plan ist nicht elektronisch dokumentierbar.)
Anm: in der Fassung LGB. Nr. 28/2002, LGBl. Nr. 62/2002
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
