Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Marktgemeinde St. Gallen werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 26/1994
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
