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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 73/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des , LGBl. Nr. 54/1977, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2001, wird verordnet:

Schutzgebiet

Die in der Anlage – eine Planzeichnung im Maßstab 1 : 5.000 auf Grundlage der Digitalen Katastralmappe (DKM) – dargestellten Teile der Marktgemeinde Kumberg werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. August 2009, in Kraft.

Anlage 1

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.