Schutzgebiet
Die in der Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Köflach werden als Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl. Nr. 57/2026
Auf Grund des des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54/1977, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025, wird verordnet:
Schutzgebiet
Die in der Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Köflach werden als Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.
Abgrenzung des Schutzgebietes
Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Planes im Maßstab 1:5.000 (Anlage).
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. Juni 2026, in Kraft.
Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Neufestlegung des Ortsbildschutzgebietes in Köflach, LGBl. Nr. 82/2011, außer Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.