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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 57/2026

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54/1977, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025, wird verordnet:

Schutzgebiet

Die in der Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Köflach werden als Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

Abgrenzung des Schutzgebietes

Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Planes im Maßstab 1:5.000 (Anlage).

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. Juni 2026, in Kraft.

Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Neufestlegung des Ortsbildschutzgebietes in Köflach, LGBl. Nr. 82/2011, außer Kraft.

Anlage

(Anm.: ist als PDF dokumentiert)

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.