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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 31/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des , LGBl. Nr. 54/1977, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2001, wird verordnet:

Schutzgebiet

Die in der Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Fürstenfeld werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. Mai 2007, in Kraft.

Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:

1. die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Fürstenfeld, LGBl. Nr. 63/1986,

2. die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Erweiterung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Fürstenfeld, LGBl. Nr. 97/1989.

Anlage 1

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.