Schutzgebiet
Die in der Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Fürstenfeld werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl. Nr. 31/2007
Auf Grund des § 2 Ortsbildgesetz 1977, LGBl. Nr. 54/1977, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2001, wird verordnet:
Schutzgebiet
Die in der Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Fürstenfeld werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. Mai 2007, in Kraft.
Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:
1. die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Fürstenfeld, LGBl. Nr. 63/1986,
2. die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Erweiterung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Fürstenfeld, LGBl. Nr. 97/1989.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.