Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Fehring werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Fehring werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.