Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Gemeinde Altenmarkt werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Gemeinde Altenmarkt werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.