Artikel II
(Anm.: aus BGBl. Nr. 606/1987, zu , BGBl. Nr. 379/1984)
Artikel I ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1988, hinsichtlich der Lohnsummensteuer erstmalig für den Monat Jänner 1988 anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenArtikel II
(Anm.: aus BGBl. Nr. 606/1987, zu , BGBl. Nr. 379/1984)
Artikel I ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1988, hinsichtlich der Lohnsummensteuer erstmalig für den Monat Jänner 1988 anzuwenden.