Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Artikel II

(Anm.: aus BGBl. Nr. 606/1987, zu , BGBl. Nr. 379/1984)

Artikel I ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1988, hinsichtlich der Lohnsummensteuer erstmalig für den Monat Jänner 1988 anzuwenden.