Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erstorientierung

. Die Erstorientierung beginnt mit dem Dienstantritt und umfasst die Vermittlung jener Kenntnisse, die für die Dienstverrichtung unmittelbar notwendig sind. Sie hat der allgemeinen theoretischen Ausbildung zeitlich voranzugehen.