Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufbau der Grundausbildung

. Die Grundausbildung setzt sich aus folgenden Ausbildungsabschnitten zusammen:

1. Erstorientierung

2. Allgemeine Grundausbildung

a. allgemeine theoretische Ausbildung

b. spezifische theoretische Ausbildung

c. allenfalls Zuteilung zu anderen Organisationseinheiten

Im Falle spezifischer Anforderungen des Arbeitsplatzes:

3. Spezielle Grundausbildung – allfällige Bereichsmodule.