Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags
Die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrags wird einheitlich mit 0,5 % der Bemessungsgrundlage gemäß des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 144/2017, festgelegt.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl.Nr. 56/2018
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags
Die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrags wird einheitlich mit 0,5 % der Bemessungsgrundlage gemäß des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 144/2017, festgelegt.
Inkrafttreten
Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.