Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufbringung der Förderungsmittel

Die Förderungsmittel werden aufgebracht durch:

1. Zuschüsse des Bundes;

2. Haushaltsmittel des Landes;

3. Rückflüsse aus Förderungsmaßnahmen nach dem Oö. WFG 1993, die nach dem 1. Jänner 1998 zugesichert wurden;

4. Rückflüsse aus den gewährten Darlehen des Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds.

(Anm: LGBl. Nr. 86/2002, 59/2013)