Förderungsdarlehen
Förderungsdarlehen können Förderungswerbern für Vorhaben gemäß bis zur vollen Höhe der Kosten gewährt werden. Das Nähere dazu und zu regelt die Landesregierung durch Richtlinien.
(Anm: LGBl. Nr. 102/1997)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Förderungsdarlehen
Förderungsdarlehen können Förderungswerbern für Vorhaben gemäß bis zur vollen Höhe der Kosten gewährt werden. Das Nähere dazu und zu regelt die Landesregierung durch Richtlinien.
(Anm: LGBl. Nr. 102/1997)