Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Förderungsdarlehen

Förderungsdarlehen können Förderungswerbern für Vorhaben gemäß bis zur vollen Höhe der Kosten gewährt werden. Das Nähere dazu und zu regelt die Landesregierung durch Richtlinien.

(Anm: LGBl. Nr. 102/1997)