Behörde
Zuständige Behörde im Sinn dieses Landesgesetzes ist die Landesregierung, soweit nicht anderes bestimmt ist.
(Anm: LGBl.Nr. 81/2013)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Behörde
Zuständige Behörde im Sinn dieses Landesgesetzes ist die Landesregierung, soweit nicht anderes bestimmt ist.
(Anm: LGBl.Nr. 81/2013)