Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die landwirtschaftliche Tierzucht (Oö. Tierzuchtverordnung 2009), LGBl. Nr. 115/2009, außer Kraft.
