Beurkundung von Übereinkommen
Die im Zuge eines elektrizitätsrechtlichen Verfahrens getroffenen Übereinkommen sind von der Behörde zu beurkunden.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Beurkundung von Übereinkommen
Die im Zuge eines elektrizitätsrechtlichen Verfahrens getroffenen Übereinkommen sind von der Behörde zu beurkunden.